Dürfen die entstandenen Fehlstunden nachgeholt werden, wenn wir in Urlaub oder zu einer Kur fahren ?

Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht grundsätzlich nicht.

Bei geplanten Urlauben besteht kein Anspruch auf Nachholen der Fehlstunden. Jedoch bemühen wir uns, für Fehlstunden, die durch, vor Kursbeginn bekanntgegebene Tage, für Kuraufenthalte entstehen, Nachholtermine zu finden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies nur in Kursen möglich ist, in denen freie Plätze zur Verfügung stehen.

Bitte vereinbaren Sie Nachholstunden direkt mit Arlette Stockburger.